Hier lässt es sich gut leben – in Nörvenich -, der „Kleinen Gemeinde mit großem Herz“. In der Zülpicher Börde gelegen, gehört sie zum Kreis Düren und verbindet die Vorteile ländlichen Idylls mit der Nähe zu den urbanen Zentren Köln, Bonn und Aachen. Aber auch überregionale Metropolen oder z.B. die Benelux-Länder sind von hier aus schnell zu erreichen. Dafür sorgen beste Verkehrsanbindungen, zu denen Anschlüsse an drei Bundesautobahnen und ein gut ausgebautes ÖPNV-Netz zählen.
Der Standort hat eine lange Geschichte. Erste Zeugnisse der Besiedlung des Gemeindebezirks stammen aus der Jungsteinzeit. Weitere Ausgrabungen legen nahe, dass das Gebiet seither kontinuierlich bewohnt war. Schriftliche Erwähnungen heutiger Ortsteile tauchen bereits um die erste Jahrtausendwende auf. Wohl um 1400 wurde das Schloss Nörvenich errichtet.
Mitte der 1950er Jahre begannen sich die bis dahin rein landwirtschaftlichen Strukturen allmählich zu verändern. Das heutige Nörvenich entstand 1969 bzw. 1975 durch Zusammenschluss von 14 Dörfern, umfasst eine Fläche von 66 km² und hat sich konsequent zu einer modernen Wohngemeinde entwickelt.
Der attraktive und familienfreundliche Standort wird für den verfügbaren erschwinglichen Wohnraum ebenso geschätzt wie für die hohe Versorgungs- und Lebensqualität. Kindertagesstätten und Schulen, ein breit gefächertes Einzelhandels- und Dienstleistungsangebot, ein attraktives Vereinsleben, das bekannte Schloss mit seinen ständigen Ausstellungen, vier weitere Burgen und die umgebende Natur: Bei diesen zahlreichen guten Eigenschaften ist es kein Wunder, dass Landflucht hier kein Thema ist. Mehr als 10.000 Einwohner hat Nörvenich – Tendenz steigend.
Seit 2006 hat sich die SQR ausschließlich auf die Errichtung von Seniorenpflegeinrichtungen und Wohnungen für ältere Menschen spezialisiert und in dieser Zeit mehr als 1.500 Wohn- und Pflegeeinheiten gebaut. Darüber hinaus wurden auch diverse Ärztehäuser entwickelt und errichtet.
Das Unternehmen besitzt daher eine hohe Kompetenz in der Entwicklung und Realisierung der verschiedensten Wohnformen für ältere Menschen mit und ohne Pflegebedarf.
Ein Seniorenzentrum können viele bauen, aber nur spezialisierte und bonitätsmäßig gut aufgestellte Unternehmen sind in der Lage, eine Sozialimmobilie so zu bauen, dass Investoren, Bewohner, Pflegepersonal und Betreiber sich gleichermaßen wohlfühlen.
Aufgrund der langjährigen ausschließlichen Branchenerfahrung können Sie ein ausgereiftes, funktionales und qualitativ hochwertiges Gebäude erwarten.
Gerade für pflegebedürftige Menschen, die viel Zeit zuhause verbringen, sind Komfort und Gemütlichkeit sehr wichtig. Es ist uns ein Anliegen, diesen Anspruch mit den Anforderungen der modernen Pflege und den Erwartungen unserer Investoren zu einem runden Gesamtergebnis zusammenzuführen. In harmonischer Architektur werden wir daher in der Gemeinde Nörvenich eine Wohneinrichtung mit 80 Pflegeplätzen sowie 36 betreuten Wohnungen errichten.
Der Betreiber Gut Köttenich bietet seinen zukünftigen Bewohnern hier Wohn- und Pflegeangebote in mehreren Wohngruppen und schafft so ein flexibles, modernes Wohnumfeld für Senioren.
Die Seniorinnen und Senioren wohnen ausschließlich in großzügigen, hellen Einzelzimmern mit Bad. Ein geräumiger Aufenthaltsraum mit Küche bietet Raum für Gemeinsamkeit.
Das Seniorenquartier Nörvenich besteht somit aus einem Pflegeheim mit 80 Plätzen, 36 Wohnungen des betreuten Wohnens sowie öffentlichem Restaurant.
Im „Senioren-Quartier Nörvenich“ können Anleger verschieden große Pflegeappartements sowie betreute Wohnungen nach dem allgemein bekannten WEG-Modell erwerben. Sie erhalten vom Betreiber einen 25-Jahres-Mietvertrag mit Indexierung und fünfjähriger Mietverlängerungsoption.
Der Betreiber zahlt dem Investor anfangs eine Miete, aus der sich für den Anleger eine Mietrendite von 4,52 % p.a. für die Pflegeappartements sowie betreuten Wohnungen, bezogen auf den Kaufpreis, ergibt. Das Gebäude wird nach Fertigstellung an den Betreiber übergeben.
Der rechtliche Rahmen dieser Alterspflege bezieht sich auf das Pflegegesetz (GEPA NRW), des Sozialgesetzbuches (SGB XI – Soziale Pflegeversicherung), sowie die daraus abgeleiteten Durchführungsbestimmungen der Pflegekassen.
Das Objekt wird auf einem 5.727 qm großen Grundstück mitten im Gemeindezentrum zwischen Neffelbachaue und Schloss Nörvenich errichtet. Im unmittelbaren Umfeld finden sich vielfältige Nahversorgungsmöglichkeiten sowie Angebote der sozialen Infrastruktur der Gemeinde.
Der attraktive Neubau fügt sich nahtlos in die örtliche Umgebung ein. Das Objekt wird gemäß gültiger Energiesparverordnung, nach den Anforderungen KfW 40 und in enger Abstimmung mit dem Betreiber errichtet. Bereits bei der Planung werden die speziellen Belange des Betreibers, der modernen Pflege, der Bewohner und der optimalen Betriebsführung berücksichtigt.
Der Kaufpreis ist ein Festpreis und beinhaltet neben der hochwertigen schlüsselfertigen Erstellung die kompletten Erschließungskosten sowie die Gestaltung der Außenanlagen und die vollständige Möblierung der Bewohnerzimmer bzw. der Allgemeinflächen.
Der Begleiturkunde zum Kaufvertrag sind ausführliche Bau- und Ausstattungsbeschreibungen beigefügt, aus denen sich der Leistungsumfang ergibt.
Die Außenanlage wird nach den Plänen eines Architekten/Landschaftsarchitekten optimal geplant und in die vorhandene Umgebung integriert.
Der Investor erhält für sein erworbenes Eigentum, sofern dieses nicht bezogen ist, ein bevorzugtes Belegungsrecht, andernfalls eine bevorzugte Belegung in einem der nächsten freiwerdenden Appartements in der Einrichtung. Dies gilt für den Käufer und seine nächsten Angehörigen.
Die Fertigstellung erfolgt voraussichtlich im Herbst 2018.
Wohnanlage für Senioren und Behinderte Gut Köttenich GmbH
An der Bleiche 28, 52457 Aldenhoven
Das Objekt wird mit einem 25-Jahres-Mietvertrag mit Indexierung und anschließender Mietverlängerungsoption
fest an den Betreiber vermietet. Die Indexierung beinhaltet 90 Prozent der Anpassung der Investitionskostensteigerung gemäß gesetzlicher Regelung in Abhängigkeit vom Preisindex für Wohngebäude (Bauleistungen am Bauwerk) in NRW.
Der Betreiber trägt sämtliche Kosten, die durch den Betrieb der Einrichtung und durch die Unterhaltung des Gebäudes zur Mietbewirtschaftung und Verwaltung des Grundstückes entstehen, wie z. B. alle laufenden öffentlichen Abgaben einschließlich der Grundsteuer. Er trägt ebenso alle Kosten für Wasser, Abwasser, Müllabfuhr, Heizung, Strom, Gas und weitere Energieversorgung, Versicherung usw. (siehe auch Mietvertrag).
Sie als Investor genießen somit eine Rundum-Sorglos-Immobilie: Sie haben keinen Verwaltungsaufwand, müssen sich nicht um Vermietung oder Mieter kümmern, ebenso wenig um die laufende Instandhaltung des Gebäudes, Schönheitsreparaturen etc. Lediglich die Gewerke Dach und Fach obliegen den Erwerbern.
Die Jahrespacht für das Pflegeheim beträgt 617.462,- €
Investoren können das gewerblich genutzte Gebäude hinsichtlich der Baukosten mit 2,0 % auf 50 Jahre abschreiben. Interessant ist auch die Abschreibung für die Außenanlagen und das Inventar. Diese können im Rahmen einer Sonderabschreibung auf zehn Jahre mit jährlich 10 % abgeschrieben werden. Für etwa 5% des Gesamtvolumens kann diese Sonder-AfA in Anspruch genommen werden.
6,5 % Grunderwerbsteuer; ca. 1,5 % Notar- und Gerichtskosten.
Die Details entnehmen Sie bitte der aktuellen Preisliste.
Achtung: Der Kaufpreis in Relation zur Miete bringt schon eine interessante Rendite. Diese verbessert sich in Zukunft weiter durch den indexierten Mietvertrag. Durch ein für jedes Teil/-Wohnungseigentum angelegtes Grundbuch und die steigende Miete wird es auch möglich sein, jederzeit Pflegeappartements an andere Investoren weiterzuveräußern. Jedoch sollte aus steuerlichen Gründen ein mindestens zehnjähriger Halt der Immobilie kalkuliert werden.
Für die bei den folgenden Unterlagen zugrundeliegenden Annahmen und Berechnungen wurde größte Sorgfalt angewandt. Sämtliche Daten und Angaben entsprechen dem Stand der Planung bzw. dem aktuellen Bautenstand. Sie bestehen unter dem Vorbehalt grundsätzlich unveränderter Planungs- und Berechnungsgrundlagen und gleichbleibender rechtlicher Verhältnisse einschließlich der Sprachpraxis der Gerichte, Verwaltungs- und Finanzbehörden. Eine Haftung für die Richtigkeit der Zahlenangaben und das Erreichen der steuerlichen Vorteile kann nicht übernommen werden. Diese Verkaufsunterlage wird dem Käufer nur nach Maßgabe des vorstehenden Angabenvorbehalts sowie der aufgeführten Haftungsvorbehalte zur Verfügung gestellt. Vom Inhalt abweichende Angaben haben nur Gültigkeit, wenn diese vor notarieller Beurkundung des Kaufvertrags durch die Verkäufer schriftlich bestätigt worden sind. Ansonsten gilt der Inhalt des zu schließenden Kaufvertrags.